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Voraussetzungen
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alte Ordnung
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neue Ordnung
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Prüfungsordnungen
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Besitz der gültigen Prüfungsordnungen
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Besitz der für die Ausbildung relevanten, gültigen Prüfungsordnungen
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Zeitschrift „Der Jagdgebrauchshund“
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Beziehung in der Zeit der Anwärterschaft
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Beziehung Erarbeitung des Inhalts. Weiterbezug auch als Verbandsrichter
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Praktizierung auf Prüfungen
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Je zweimal auf den Prüfungen, auf den der RA später richten soll (VJP/Derby, HZP/Solms und VGP) unter unterschiedlichen Obleuten jede Prüfung einmal bei einem anderen Verbandverein. Einmal Einbindung in die Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung.
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Je zweimal auf den Prüfungen, auf den der RA später richten soll (VJP/Derby, HZP/Solms und VGP) unter unterschiedlichen Obleuten jede Prüfung einmal bei einem anderen Verbandverein. Einmal Einbindung in die Vorbereitung und Durchführung je einer Anlagen- und Leistungsprüfung.
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Richterbücher
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Führung eines Richterbuches auf jeder Prüfung. Aufbewahrung bis zur Ernennung.
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Führung eines Richterbuches auf jeder Prüfung. Aufbewahrung bis zur Ernennung.
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Pflichten bei der Prüfung
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Bericht über die gezeigten Arbeiten der Hunde nach Aufforderung durch den Obmann, sowie Abgabe und Begründung eines Urteils.Nach Aufforderung durch den Obmann wertende Darstellung der Arbeiten eines Hundes gegenüber dem Hundeführer.
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Nach Aufforderung durch den Obmann Schilderung der Beobachtungen, Abgabe und Begründung eines Urteils.Nach abschließender Besprechung der Richtergruppe, nach Aufforderung durch den Obmann wertende Darstellung der Arbeiten eines Hundes gegenüber der Corona.
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Richteranwärterbericht
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Innerhalb von zwei Wochen nach jeder Prüfung ist in doppelter Ausfertigung ein Richteranwärterbericht mit dem RA-Ausweis an den Obmann zu senden. Bei verspätetem Eingang kann die Bestätigung der Prüfung verweigert werden. Freiumschläge sind vom RA zu stellen.
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Innerhalb von zwei Wochen nach jeder Prüfung ist in doppelter Ausfertigung ein Richteranwärterbericht mit dem RA-Ausweis an den Obmann zu senden. Bei verspätetem Eingang kann die Bestätigung der Prüfung verweigert werden. Freiumschläge sind vom RA zu stellen.
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Fortbildungsveranstaltungen
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Teilnahme an einer Richterfortbildung. Bestätigung auf dem RA-Ausweis
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Teilnahme an zwei Richterfortbildungen. Bestätigung auf dem RA-Ausweis.
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Prüfung
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entfällt
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Nach Einreichung des Ernennungsantrages Ablegung einer Sachkundeprüfung.
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Frist für die Ernennung
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Antrag auf Ernennung muss mindestens 4 Jahre nach der Registrierung gestellt werden.
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Antrag auf Ernennung muss mindestens 4 Jahre nach der Registrierung gestellt werden.
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