Ausschreibungsgrundsätze

Alle Prüfungen werden nach den jeweils gültigen Prüfungsordnungen (PO) des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. durchgeführt.
Die PO unterscheiden sich nach ihrem jeweiligen Zweck :
- Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO)
- Ordnung für Verbandsgebrauchsprüfungen (VGPO)
- Ordnung für Verbandsschweißprüfungen (VSwPO)
- Ordnung für Verbandsfährtenschuhprüfungen (VFSPO)
- Ordnung für Verbandsprüfungen nach dem Schuß (VPSO)

Die Nennungen für alle Prüfungen sind zu richten an :
JGV-SH Prüfungszentrale Herrn Rolf Stieper, Hauptstraße 7, 24644 Timmaspe
Telefon: 04392-5110
Fax: 04392-5152
Handy: 0171-3634347
E Mail: stieper@jgv-sh.de

Das Nenngeld ist auf das Vereinskonto des JGV-SH zu überweisen: Sparkasse Westholstein BLZ 222 500 20, Konto Nummer 40 009 329.

Nennungen sind vom Hundebesitzer mit dem Formblatt 1 (2009-1) und einer Kopie der Ahnentafel an die Prüfungszentrale zu senden. Bei Nennung zu einer Brauchbarkeitsprüfung ist das entsprechende Formblatt des LJV zu verwenden. Beide Formblätter sind unter "Formulare Prüfungsanmeldung" abrufbar.
Bei einer BP ist die Mitgliedschaft im LJV oder in einem JGHV Mitgliedsverein erforderlich, ansonsten werden doppelte Nenngebühren fällig.

Die Nennungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und der Buchung des Nenngeldes auf dem oben genannten Konto berücksichtigt. Nach Eingang des Nenngeldes wird die Nennung bearbeitet.
Bitte beachten Sie den Nennschluss. Ausnahmen können in der Prüfungszentrale erfragt werden.

Nenngeld ist Reugeld
. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Eine Rückzahlung des Nenngeldes erfolgt nur bei rechtzeitiger Vorlage eines tierärztlichen Attestes bei erkrankten, verletzten sowie verendeten Jagdhund.

Der Hundeführer muß im Besitz seines gültigen Jagdscheins sein. Ausnahmen können nur in schriftlich begründeten Einzelfällen aus züchterischen oder jagdlichen Gründen durch den Prüfungsleiter zugelassen werden.
An den Prüfungen können nur Hunde teilnehmen, die über eine gültige Tollwutschutzimpung gemäß § 1, Nr. 3 Tollwut-Verordnung verfügen. Die Hunde müssen schafrein sein.

Muss wegen Teilnehmermangel eine Prüfung abgesagt werden, behält sich der Verein vor, die Nennungen zurückzugeben, auf eine andere Prüfung umzulegen oder mit Einverständnis des Hundeführers an einen anderen Veranstalter weiterzuleiten . Das eingezahlte Nenngeld wird zurückgegeben oder an den anderen Veranstalter weitergegeben.

Für Hunde, die statt einer Tätowierung durch einen Chip gekennzeichnet sind, hat der Hundeführer zwei Chipstreifen mit der Identifikationsnummer und ein Lesegerät mitzubringen. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Prüfung wegen fehlender Identifikation ausgeschlossen.

Die Einladung mit Programm und weiteren Details erhalten die Hundeführer vor der Prüfung.



Jagd-Gebrauchshundverein Schleswig-Holstein seit 1908 e. V.


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