Zu welcher Prüfung darf mein Jagdhund?

Nicht mit jedem Jagdhund kann an jeder Prüfung teilgenommen werden. Zu den Verbandsprüfungen (VJP, HZP, VGP, VPS, VSwP, VFsP, VStP, Btr) können ganz grundsätzlich nur Hunde mit gültiger Ahnentafel des JGHV, des FCI sowie des VDH ("Hunde mit Papieren") von im JGHV anerkannten (bzw. bis auf Widerruf zugelassenen) Jagdhunderassen angemeldet werden (Liste siehe unten).

Auch für die Brauchbarkeitsprüfungen in Schleswig-Holstein sind alle Jagdhunde "mit Papieren" zugelassen. Darüber hinaus können aber auch Jagdhunde ohne anerkannten Abstammungsnachweis ("Hunde ohne Papiere“), die vom Phänotyp her einem der vom JGHV anerkannten Jagdhundschläge entsprechen, teilnehmen.

Zusätzlich bieten viele Zuchtvereine weitere (zum Teil rasseinterne) Prüfungen an. Einen ersten Überblick findet man z.B. hier), für nähere Informationen setzt man sich am besten mit dem jeweiligen Zuchtverein direkt in Verbindung (mögliche Ansprechpartner siehe hier).
 

Hat mein Hund die Papiere, um an Verbandsprüfungen teilzunehmen?

Hunde, die in einer der unten aufgeführten Listen aufgeführt sind, bezeichnet man auch als "Hunde mit Papieren". Dieses sind Jagdhunde:

  • die ins Zuchtbuch eines dem JGHV und dem VDH angehörenden Zuchtvereines eingetragen sind sowie im VJT und VJB gezüchtete Hunde.Die Ahnentafel trägt den entsprechenden Stempel.
  • die im Ausland gezüchtet sind und deren Rasse durch einen zuchtbuchführenden Verein im JGHV vertreten ist, und deren Ahnentafel einen FCI – Stempel trägt.

  • die in einem Zuchtverein- oder Verband registriert sind und deren Registerpapiere den "Sperlingshund“ (siehe Vereinswappen JGV S.-H.) ausweisen.

Welche Hunde dieses sind, können Sie in folgenden Listen nachlesen:

Einzelfälle, sofern sie hier in den Listen nicht aufgeführt sind, sollten jeweils mit dem Stammbuchamt des JGHV abgeklärt werden.

Hunde die über keine dieser Papiere verfügen bezeichnet man auch als "Hunde ohne Papiere". Diese Hunde dürfen zur Jagd eingesetzt werden, wenn sie eine Brauchbarkeit der Bundesländer für den Arbeitsbereich in dem sie eingesetzt werden sollen, bestanden haben. Genaue Angaben zu den Brauchbarkeitsprüfungen in Schleswig-Holstein sind unter dem Menüpunkt Prüfungsangebot zu finden.

Durch folgende Stempel und Angaben auf der Ahnentafel können Sie erkennen, ob Ihr Hund aus einer Zucht eines JGHV-Mitgliedsverbandes stammt. Hunde mit Papieren haben mindestens eines der drei Embleme auf der Ahnentafel.

Das Emblem der FCI

(Federation Cynologique Internationale)

Der Sperlingshund des JGHV

(Jagdgebrauchs-hundverband)

Das Emblem des VDH

(Verband für das Deutsche Hundewesen)

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