Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass am 01. September 2010 die neue Ordnung für das Verbandsrichterwesen in Kraft getreten ist.

Dir gesamte Ordnung für das Verbandsrichterwesen ist im Abschnitt "Verbandsrichterwesen" dargestellt.

Richteranwärter, die vor Inkrafttreten der neuen Ordnung am 1.9.2010 registriert wurden, werden noch nach der alten Ordnung für das Verbandrichterwesen ausgebildet. Mehr über die Unterschiede der neuen und alten Ordnung für die Richteranwärter erfahren Sie unter der Überschrift "Verbandsrichterwesen" und "Ausbildung Richteranwärter".