Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass am 01. September 2010 die neue Ordnung für das Verbandsrichterwesen in Kraft tritt.
Richteranwärter, die vor Inkrafttreten registriert wurden, werden noch nach der alten Ordnung für das Verbandrichterwesen ausgebildet. Mehr über die Unterschiede der neuen und alten Ordnung für die Richteranwärter erfahren sie unter der Überschrift "Verbandsrichterwesen" und "Ausbildung Richteranwärter".