Prüfungen

Alle Prüfungen werden nach den jeweils gültigen Prüfungsordnungen (PO) des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. durchgeführt.
Die PO unterscheiden sich nach ihrem jeweiligen Zweck :
- Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO)
- Ordnung für Verbandsgebrauchsprüfungen (VGPO)
- Ordnung für Verbandsschweißprüfungen (VSwPO)
- Ordnung für Verbandsfährtenschuhprüfungen (VFSPO)
- Ordnung für Verbandsprüfungen nach dem Schuß (VPSO)


JGV-SH Prüfungszentrale
Helmut Schwarz
Lerchenweg 7
25582 Looft
Ruf : 04892-382 ; Fax: 04892-214646
e-mail: schwarz@jgv-sh.de

Nennungen sind von den Hundebesitzern mit dem Formblatt 1 (2008-1) und einer Kopie der Ahnentafel an die Prüfungszentrale zu senden. Das Formblatt kann unter "Prüfungsanmeldung" aufgerufen werden.

Nenngeld bitte gleichzeitig auf das Konto der Prüfungszentrale bei der
Sparkasse Westholstein, Kto.: 40 009 329, BLZ: 222 500 20, überweisen!

Die Nennungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und der Buchung des Nenngeldes auf dem oben genannten Konto berücksichtigt. Nach Eingang des Nenngeldes wird die Nennung bearbeitet.
Nenngeld ist Reugeld
.
Bitte beachten Sie den Nennungsschluss. Ausnahmen können in der Prüfungszentrale erfragt werden.

Rückzahlung des Nenngeldes erfolgt nur bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes bei erkrankten oder verletzte sowie verendeten Jagdhund,

Muss wegen Teilnehmermangel eine Prüfung abgesagt werden, behält sich der Verein vor, die Nennungen zurückzugeben, auf eine andere Prüfung umzulegen oder im Einverständnis des Hundeführers an einen anderen Veranstalter weiterzuleiten .

Der Hundeführer muß im Besitz seines gültigen Jagdscheins sein. Ausnahmen können nur in schriftlich begründeten Einzelfällen aus züchterischen oder jagdlichen Gründen durch den Prüfungsleiter zugelassen werden.

An den Prüfungen können nur Hunde teilnehmen, die über eine gültige Tollwutschutzimpung gemäß § 1, Nr. 3 Tollwut-Verordnung verfügen.

Hunde müssen schafrein sein.

Für Hunde, die statt einer Tätowierung durch einen Chip gekennzeichnet sind, hat der Hundeführer zwei Chipstreifen mit der Identifikationsnummer und ein Lesegerät mitzubringen. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Prüfung wegen fehlender Identifikation ausgeschlossen.

Die Einladung mit Programm und weiteren Details erhalten die Hundeführer spätestens in der Woche vor der Prüfung.


Jagd-Gebrauchshundverein Schleswig-Holstein seit 1908 e. V.